Stand: Juli 2026
AGB für Agenten
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Nutzung der ColdX-Plattform durch Cold-Calling-Agenten. ColdX wird betrieben von der COLDX NETWORK LLC. Für Auftraggeber (Unternehmen) gelten gesonderte AGB, abrufbar unter /agb-auftraggeber.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien
(1) Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen der COLDX NETWORK LLC, 8206 Louisiana Blvd Ne, Ste A #9473, Albuquerque, New Mexico 87113, USA (nachfolgend „Betreiber“ oder „ColdX“) und den auf der Plattform registrierten Cold-Calling-Agenten (nachfolgend „Agenten“).
(2) Für Unternehmen, die über ColdX Projekte ausschreiben und Agenten beauftragen (nachfolgend „Auftraggeber“), gelten die gesonderten AGB für Auftraggeber (/agb-auftraggeber).
(3) Mit der Registrierung erkennt der Agent diese AGB an. Die Zustimmung wird bei der Registrierung ausdrücklich abgefragt und mit Zeitpunkt und AGB-Version gespeichert.
§ 2 Gegenstand der Leistung
(1) ColdX betreibt eine Vermittlungsplattform, die Agenten und Auftraggeber zusammenführt, und stellt hierfür die technische Infrastruktur (Profile, Projektanzeigen, Bewerbungs- und Chat-Funktion, CRM- und Telefonie-Arbeitsumgebung) sowie die Abwicklung der Vergütung bereit.
(2) Die eigentliche Cold-Calling-Leistung wird vom Agenten gegenüber dem Auftraggeber erbracht. Die Vergütung wird über ColdX abgewickelt: Der Auftraggeber zahlt die vereinbarte Vergütung an ColdX, und ColdX zahlt dem Agenten den ihm zustehenden Betrag abzüglich der Plattformgebühr (§ 5) aus.
(3) ColdX schuldet keinen Vermittlungserfolg und übernimmt keine Gewähr für die Qualität, Rechtmäßigkeit oder das Zustandekommen der zwischen Agent und Auftraggeber erbrachten Leistung.
§ 3 Stellung des Agenten (Selbständigkeit)
(1) Der Agent wird als selbständiger Unternehmer tätig. Durch diese AGB oder die Nutzung der Plattform wird kein Arbeitsverhältnis, kein arbeitnehmerähnliches Verhältnis und kein Handelsvertreterverhältnis mit ColdX oder mit einem Auftraggeber begründet.
(2) Der Agent ist in der Gestaltung seiner Tätigkeit, insbesondere Arbeitszeit und Arbeitsort, frei, soweit sich aus den projektbezogenen Absprachen mit dem Auftraggeber nichts anderes ergibt.
(3) Der Agent ist selbst dafür verantwortlich, seine über die Plattform erzielten Einnahmen in seinem Ansässigkeitsstaat ordnungsgemäß zu versteuern und etwaige sozialversicherungsrechtliche Pflichten zu erfüllen. ColdX führt keine Lohnsteuer und keine Sozialversicherungsbeiträge ab.
(4) Der Agent hat eigenverantwortlich zu prüfen, ob er die für seine Tätigkeit erforderlichen Erlaubnisse oder Registrierungen in seinem Ansässigkeitsstaat besitzt.
§ 4 Registrierung und Verifizierung
(1) Die Nutzung der Plattform setzt eine Registrierung mit wahrheitsgemäßen und vollständigen Angaben voraus. Die Angaben sind aktuell zu halten. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln.
(2) Die E-Mail-Adresse des Agenten wird bei der Registrierung per Bestätigungscode verifiziert.
(3) Vor der ersten Bewerbung ist eine Verifizierung der Telefonnummer per SMS-Code erforderlich.
(4) Vor der ersten Auszahlung ist eine Identitätsprüfung (Video-Identifikation mit Ausweisdokument) über unseren Dienstleister Sumsub erforderlich (§ 7 Abs. 4). Ohne erfolgreich abgeschlossene Identitätsprüfung erfolgt keine Auszahlung; bereits verdiente Beträge bleiben dem Agenten erhalten und werden nach erfolgreicher Prüfung ausgezahlt.
(5) ColdX kann Konten sperren oder kündigen, wenn ein begründeter Verdacht auf falsche Angaben, Identitätsmissbrauch oder einen Verstoß gegen diese AGB besteht.
§ 5 Vergütung und Plattformgebühr
(1) Die Vergütung des Agenten richtet sich nach den Konditionen des jeweiligen Projekts. In Betracht kommen insbesondere: eine Vergütung pro stattgefundenem Termin, pro qualifizierter Anwahl (Mindestverbindungsdauer), pro Gesprächsminute sowie eine Abschlussprovision bei Zustandekommen eines Vertragsabschlusses des Auftraggebers.
(2) Die Konditionen jedes Projekts (Vergütungsbausteine und Preise) sind für den Agenten vor der Bewerbung transparent einsehbar.
(3) ColdX erhebt eine Plattformgebühr in Höhe von in der Regel 20 % des vom Auftraggeber gezahlten Bruttobetrags. Die Gebühr wird vor Annahme eines Projekts ausgewiesen und bei der Auszahlung einbehalten; der Agent erhält den Nettobetrag.
(4) Für Terminvergütungen gilt ein Mindestbetrag von 40,00 € pro bestätigtem Termin zugunsten des Agenten; liegt der Nettobetrag nach Abzug der Plattformgebühr darunter, wird auf 40,00 € aufgestockt. Für Abschlussprovisionen, Anwahl- und Minutenvergütungen gilt kein Mindestbetrag.
(5) Die Registrierung und die Nutzung der Plattform sind für Agenten kostenfrei.
§ 6 Entstehung, Freigabe und Beanstandung von Vergütungsansprüchen
(1) Ein Vergütungsanspruch für einen Termin entsteht erst, wenn der Termin bestätigt wurde: entweder durch aktive Markierung „Erschienen“ durch den Auftraggeber oder automatisch drei Werktage nach dem Terminzeitpunkt, wenn der Auftraggeber keine Markierung vornimmt. Wird der Termin als „Nicht erschienen“ (No-Show) markiert oder storniert, entsteht kein Vergütungsanspruch für diesen Termin.
(2) Nach Bestätigung läuft ein Beanstandungsfenster von fünf Werktagen, innerhalb dessen der Auftraggeber die Vergütung beanstanden kann (Dispute). Der Auftraggeber kann auf das Beanstandungsrecht auch ausdrücklich verzichten („sofort freigeben“); die Vergütung wird dann sofort endgültig.
(3) Im Fall einer Beanstandung erhält der Agent Gelegenheit, innerhalb von 48 Stunden Stellung zu nehmen und Nachweise (z. B. Gesprächsaufzeichnungen, Chat-Verläufe) einzureichen. Über die Beanstandung entscheidet die Plattform nach Prüfung der beiderseitigen Angaben. Während eines laufenden Dispute-Verfahrens ist der betroffene Vergütungsanspruch eingefroren.
(4) Einmal getroffene Termin-Markierungen sind endgültig; Korrekturen erfolgen ausschließlich über das Dispute-Verfahren.
(5) Für Anwahl- und Minutenvergütungen gelten die Absätze 2 und 3 entsprechend.
§ 7 Auszahlung
(1) Freigegebene Vergütungen, deren Beanstandungsfenster abgelaufen ist, werden in regelmäßigen Auszahlungsläufen (in der Regel wöchentlich) ausgezahlt, sobald das auszahlbare Guthaben des Agenten mindestens 40,00 € beträgt. Geringere Beträge werden in den nächsten Lauf übernommen.
(2) Die Auszahlung erfolgt per Banküberweisung (SEPA bzw. internationale Überweisung, in der Regel über den Zahlungsdienstleister Wise) auf das vom Agenten hinterlegte Konto. Der Agent muss hierzu IBAN und Kontoinhaber angeben; die Angaben müssen auf den verifizierten Agenten lauten.
(3) Gebühren der Empfängerbank sowie etwaige Währungsumrechnungskosten trägt der Agent. ColdX zahlt in Euro aus.
(4) Auszahlungen erfolgen nur nach erfolgreich abgeschlossener Identitätsprüfung (§ 4 Abs. 4). Solange die Prüfung nicht abgeschlossen ist, wird das Guthaben zurückgehalten (kein Verfall); nach erfolgreichem Abschluss wird es im nächsten Auszahlungslauf ausgezahlt.
(5) Über jede Auszahlung erhält der Agent einen elektronischen Auszahlungsbeleg.
§ 8 Abrechnung im Gutschriftverfahren
(1) Die Abrechnung der vom Agenten erbrachten Leistungen erfolgt im Gutschriftverfahren (Self-Billing): ColdX erstellt monatlich, jeweils zum 8. des Folgemonats, eine Gutschrift über die im Leistungsmonat endgültig gewordenen Vergütungen des Agenten und stellt sie ihm elektronisch im Portal zur Verfügung. Der Agent erklärt sich mit diesem Verfahren einverstanden; eigene Rechnungen des Agenten an ColdX oder an Auftraggeber sind für die Plattformvergütung nicht erforderlich.
(2) Der Agent kann einer Gutschrift innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch, gilt die Gutschrift als anerkannt.
(3) Die Gutschriften werden ohne Ausweis von Umsatzsteuer erstellt. Die steuerliche Behandlung der Einnahmen obliegt dem Agenten in seinem Ansässigkeitsstaat (§ 3 Abs. 3).
§ 9 Pflichten des Agenten und zulässige Inhalte
(1) Der Agent ist für die von ihm eingestellten Inhalte (Profilangaben, Audio-Vorstellung, berufliche Stationen, Nachrichten) selbst verantwortlich. Es ist untersagt, rechtswidrige, irreführende, beleidigende oder rechteverletzende Inhalte einzustellen oder die Plattform missbräuchlich zu nutzen.
(2) Bei der Durchführung von Anrufen für Auftraggeber hat der Agent die Vorgaben des Auftraggebers sowie die einschlägigen rechtlichen Anforderungen (insbesondere zum Telefonmarketing) einzuhalten.
(3) Aufnahmen aus freiwilligen Trainings-Anrufen (Challenges) werden am Profil des Agenten gespeichert. Für registrierte Auftraggeber sichtbar wird eine Aufnahme nur, wenn der Agent sie aktiv als Arbeitsprobe veröffentlicht; die Veröffentlichung kann jederzeit im Profil wieder aufgehoben werden. Ohne Veröffentlichung ist nur das Abzeichen sichtbar.
(4) Bei Nutzung der Telefonie-Arbeitsumgebung der Plattform werden die vom Agenten geführten Gespräche zu Zwecken der Dokumentation und Qualitätssicherung verarbeitet: Die Gesprächsseite des Agenten wird aufgezeichnet und transkribiert, die Gesprächsseite des Angerufenen ausschließlich transkribiert. Mit der Nutzung der Telefonie-Funktionen willigt der Agent in die Aufzeichnung seiner eigenen Gesprächsseite ein.
(5) Der Betreiber ist berechtigt, Inhalte zu entfernen und Konten zu sperren, wenn ein begründeter Verdacht auf einen Verstoß gegen diese AGB oder geltendes Recht besteht.
§ 10 Haftung
(1) Der Betreiber haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Betreiber nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Der Betreiber übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der von Nutzern eingestellten Angaben, das Zustandekommen einer Vermittlung, die Bonität von Auftraggebern oder die Qualität der zwischen den Nutzern erbrachten Leistungen.
§ 11 Laufzeit, Kündigung und Kontolöschung
(1) Das Nutzungsverhältnis kann von beiden Seiten jederzeit ohne Angabe von Gründen beendet werden.
(2) Der Agent kann sein Konto in den Profileinstellungen selbst löschen, sobald keine offenen Vergütungen, ausstehenden Monatsabrechnungen oder aktiven Projekte bestehen — oder die Löschung jederzeit formlos verlangen (z. B. per E-Mail an info@coldx.io; Umsetzung innerhalb eines Monats). Gelöscht bzw. anonymisiert werden Profil-, Kontakt- und Bankdaten sowie Aufnahmen und Chat-Verläufe. Gesetzlichen Aufbewahrungspflichten unterliegende Abrechnungsunterlagen (insbesondere Gutschriften und Vergütungsnachweise) bleiben hiervon unberührt.
(3) Zum Zeitpunkt der Beendigung bereits entstandene, freigegebene Vergütungsansprüche werden nach den Regeln des § 7 ausgezahlt. Die Pflicht zur Identitätsprüfung (§ 4 Abs. 4) gilt auch für Auszahlungen nach Vertragsende.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Auf das Vertragsverhältnis zwischen ColdX und dem Agenten findet deutsches Recht Anwendung, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Staates, in dem der Agent seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung der Plattform.
