Stand: Juli 2026
AGB für Auftraggeber
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Nutzung der ColdX-Plattform durch Auftraggeber (Unternehmen). ColdX wird betrieben von der COLDX NETWORK LLC. Für Cold-Calling-Agenten gelten gesonderte AGB, abrufbar unter /agb.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien
(1) Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen der COLDX NETWORK LLC, 8206 Louisiana Blvd Ne, Ste A #9473, Albuquerque, New Mexico 87113, USA (nachfolgend „Betreiber“ oder „ColdX“) und Unternehmen, die über die Plattform Cold-Calling-Projekte ausschreiben und Agenten beauftragen (nachfolgend „Auftraggeber“).
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen; ein Widerrufsrecht besteht nicht.
(3) Der Zugang zur Plattform für Auftraggeber erfolgt derzeit auf Einladung. Mit der Einrichtung des Kontos bzw. der ersten Nutzung erkennt der Auftraggeber diese AGB an.
(4) Für Agenten gelten die gesonderten AGB für Agenten (/agb).
§ 2 Gegenstand der Leistung
(1) ColdX stellt dem Auftraggeber eine Plattform zur Verfügung, über die er Cold-Calling-Projekte ausschreiben, Agenten auswählen und beauftragen sowie die operative Durchführung (Lead-Verwaltung, Telefonie, Termin- und Gesprächsdokumentation, Kommunikation) abwickeln kann.
(2) Die Cold-Calling-Leistung selbst wird von den vermittelten, selbständigen Agenten erbracht. ColdX schuldet keinen Vermittlungs- oder Vertriebserfolg und übernimmt keine Gewähr für die Qualität oder die Ergebnisse der Tätigkeit der Agenten.
(3) ColdX wickelt die Vergütung der Agenten ab: Der Auftraggeber zahlt die vereinbarte Vergütung an ColdX (über das Guthaben nach § 4), ColdX zahlt den Agentenanteil an den Agenten aus. In der vom Auftraggeber gezahlten Vergütung ist die Plattformgebühr enthalten.
§ 3 Projekte und Konditionen
(1) Der Auftraggeber legt je Projekt die Vergütungsbausteine fest (insbesondere Vergütung pro Termin, pro qualifizierter Anwahl, pro Gesprächsminute und/oder Abschlussprovision) sowie die jeweiligen Preise. Diese Konditionen sind für sich bewerbende Agenten einsehbar.
(2) Für Terminvergütungen gilt zugunsten des Agenten ein Mindestauszahlungsbetrag von 40,00 € pro bestätigtem Termin; der Auftraggeber hat seine Terminpreise so zu wählen, dass dies wirtschaftlich abgebildet ist.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, für die von ihm beauftragten Kampagnen die einschlägigen rechtlichen Anforderungen einzuhalten, insbesondere die Zulässigkeit telefonischer Werbeansprache gegenüber den von ihm bereitgestellten oder freigeschalteten Kontakten (§ 7 UWG und vergleichbare Vorschriften). Er stellt ColdX von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Pflicht beruhen.
(4) Die Plattform erstellt zu Anrufen eine automatisierte Gesprächsdokumentation: Die Gesprächsseite des Angerufenen wird ausschließlich als Text-Transkript gespeichert (die Tonspur wird nach erfolgreicher Transkription gelöscht), die Gesprächsseite des Agenten als Aufnahme. Der Auftraggeber ist als Verantwortlicher verpflichtet, die datenschutzrechtliche Zulässigkeit dieser Dokumentation für seine Kampagnen sicherzustellen und die Betroffenen nach Art. 13/14 DSGVO zu informieren. Einzelheiten regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag (/avv).
§ 4 Prepaid-Guthaben (Wallet)
(1) Die Nutzung kostenpflichtiger Leistungen setzt ein vorausbezahltes Guthaben (Wallet) voraus. Das Guthaben wird per Banküberweisung aufgeladen; hierfür erhält der Auftraggeber eine dauerhafte, kontobezogene Zahlungsreferenz, die bei jeder Überweisung anzugeben ist. Andere Zahlungswege (z. B. Kartenzahlung) werden nicht angeboten.
(2) Die Gutschrift auf dem Wallet erfolgt nach Zahlungseingang und Prüfung/Zuordnung der Überweisung, in der Regel innerhalb weniger Werktage. Über jede Gutschrift erhält der Auftraggeber eine elektronische Zahlungsbestätigung.
(3) Das Guthaben wird nicht verzinst und ist nicht auf Dritte übertragbar. Ein Anspruch auf Nutzung besteht nur im Rahmen dieser AGB.
(4) Reicht das Guthaben für eine Aktion nicht aus, kann die Plattform kostenpflichtige Funktionen blockieren und laufende Projekte pausieren. Geringfügige Unterdeckungen, die durch bereits laufende Vorgänge (z. B. ein laufendes Telefonat) entstehen, werden mit der nächsten Aufladung verrechnet.
(5) Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses wird ein vorhandenes Restguthaben auf Anfrage per Banküberweisung auf das Konto des Auftraggebers erstattet, soweit ihm keine offenen Forderungen gegenüberstehen.
§ 5 Abbuchungen vom Guthaben
(1) Vom Guthaben werden abgebucht: die vereinbarte Vergütung für bestätigte Leistungen der Agenten (inklusive Plattformgebühr) im Zeitpunkt der Freigabe (§ 6), Telefonie- und Kommunikationskosten (Anrufe, Rufnummern, SMS) zu den ausgewiesenen Konditionen sowie sonstige vor Inanspruchnahme transparent ausgewiesene kostenpflichtige Leistungen.
(2) Über alle Abbuchungen führt die Plattform ein einsehbares Transaktionsprotokoll.
(3) Gegebenenfalls gewährte Bonus-Guthaben oder Lead-Credits sind unentgeltliche Zusatzleistungen ohne Geldwert; ein Anspruch auf Gewährung, Auszahlung oder Erstattung besteht nicht.
§ 6 Termin-Bestätigung, Freigabe und Beanstandung (Dispute)
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, vereinbarte Termine nach ihrem Stattfinden zeitnah als „Erschienen“ oder „Nicht erschienen“ (No-Show) zu markieren. Erfolgt innerhalb von drei Werktagen nach dem Terminzeitpunkt keine Markierung, gilt der Termin als bestätigt und die Vergütung wird automatisch freigegeben (Nichtstun gilt als Zustimmung).
(2) Mit der Freigabe wird die vereinbarte Vergütung vom Guthaben abgebucht. Getroffene Markierungen sind endgültig; Korrekturen erfolgen ausschließlich über das Beanstandungsverfahren nach Absatz 3.
(3) Der Auftraggeber kann eine freigegebene Vergütung innerhalb von fünf Werktagen beanstanden (Dispute). Der betroffene Agent erhält Gelegenheit zur Stellungnahme; anschließend entscheidet die Plattform. Wird die Beanstandung zugunsten des Auftraggebers entschieden, wird der abgebuchte Betrag dem Guthaben wieder gutgeschrieben.
(4) Der Auftraggeber kann auf das Beanstandungsrecht für einen Termin ausdrücklich verzichten („sofort freigeben“); die Vergütung wird dann sofort endgültig.
(5) Für Anwahl- und Minutenvergütungen sowie Abschlussprovisionen gelten die Absätze 2 und 3 entsprechend.
§ 7 Steuern und Belege
(1) Die Leistungen von ColdX werden von der COLDX NETWORK LLC (USA) erbracht. Für Auftraggeber, die Unternehmer sind, geht die Steuerschuldnerschaft für die Umsatzsteuer auf den Leistungsempfänger über (Reverse Charge, § 13b UStG bzw. Art. 196 MwStSystRL). Rechnungen werden ohne Ausweis von Umsatzsteuer gestellt.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sowie vollständige Rechnungsdaten (Firma, Anschrift) anzugeben und aktuell zu halten.
(3) Der Auftraggeber erhält elektronisch: eine Zahlungsbestätigung je Guthaben-Aufladung sowie eine monatliche Abrechnung über die im Vormonat verbrauchten Leistungen (mit Anfangs- und Endbestand des Guthabens und Aufschlüsselung nach Kategorien). Die Belege sind zusätzlich in der Abrechnungsansicht abrufbar.
§ 8 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Soweit ColdX im Rahmen der Plattformnutzung personenbezogene Daten verarbeitet, deren Verantwortlicher der Auftraggeber ist (insbesondere Kontakt- und Gesprächsdaten der vom Auftraggeber eingebrachten oder freigeschalteten Leads), erfolgt dies als Auftragsverarbeiter auf Grundlage des Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV), abrufbar unter /avv. Der AVV ist Bestandteil dieses Vertrags.
(2) Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung der Plattform.
§ 9 Pflichten des Auftraggebers und Inhalte
(1) Der Auftraggeber ist für die von ihm eingestellten Inhalte (Projektbeschreibungen, Skripte, E-Mail-Vorlagen, Lead-Listen, Nachrichten) selbst verantwortlich und stellt sicher, dass diese keine Rechte Dritter verletzen.
(2) Der Betreiber ist berechtigt, Inhalte zu entfernen und Konten zu sperren, wenn ein begründeter Verdacht auf einen Verstoß gegen diese AGB oder geltendes Recht besteht.
§ 10 Haftung
(1) Der Betreiber haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Betreiber nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Der Betreiber übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der von Nutzern eingestellten Angaben, die Verfügbarkeit einzelner Agenten oder die Ergebnisse der vermittelten Tätigkeit.
§ 11 Laufzeit und Kündigung
(1) Das Nutzungsverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit ohne Angabe von Gründen beendet werden. Eine Grundgebühr fällt nicht an.
(2) Zum Zeitpunkt der Beendigung bereits entstandene Zahlungsansprüche (insbesondere freigegebene Vergütungen und angefallene Telefoniekosten) bleiben unberührt. Für Restguthaben gilt § 4 Abs. 5.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – Berlin.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
